Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über DGUV V3/V4-Prüfungen, Elektrosicherheit und unsere Dienstleistungen wissen müssen - klar und verständlich erklärt.
Häufig gestellte Fragen zur DGUV V3
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Nein. Der TDA‑Prüfdienst bietet ausschließlich Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln (DGUV V3/V4 · VDE 0701/0702) an. Prüfungen an ortsfesten Anlagen sowie spezialisierte DGUV-2/FASI‑Dienste führen wir nicht durch. Für solche Leistungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Spezialanbieter.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen lassen müssen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Jeder Arbeitgeber und Betreiber elektrischer Anlagen ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Dies gilt für alle Branchen - von Büros über Werkstätten bis hin zu Industriebetrieben. Die Verpflichtung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz. Auch Vermieter und Betreiber öffentlicher Einrichtungen müssen elektrische Anlagen prüfen lassen.
Die Prüffristen hängen von der Art der Nutzung und dem Einsatzort ab. Ortsveränderliche Geräte in Büros müssen alle 24 Monate, in Werkstätten jährlich und auf Baustellen alle 3 Monate geprüft werden. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft. Nach Reparaturen oder Instandsetzungen ist immer eine Prüfung vor der Wiederinbetnahme erforderlich. Die genauen Intervalle können je nach Gefährdungsbeurteilung variieren.
Bei der Prüfung werden zunächst Sichtkontrollen durchgeführt: Beschädigungen an Gehäusen, Kabeln, Steckern und Schaltern werden identifiziert. Anschließend folgen elektrische Messungen wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und die Funktion von Schutzeinrichtungen (z.B. FI-Schalter). Auch eine Funktionsprüfung des Geräts gehört dazu. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und die geprüften Geräte erhalten eine Prüfplakette.
Die Prüfung darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden: Elektrofachkräfte mit entsprechender Ausbildung (z.B. Elektromeister, Elektrotechniker) oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die prüfende Person muss über die notwendigen Kenntnisse der elektrotechnischen Regeln verfügen und mit geeigneten Messgeräten ausgestattet sein. Unsere Techniker erfüllen alle diese Anforderungen.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Anzahl der zu prüfenden Geräte, Anfahrtsweg, Komplexität der Anlagen und Art der Dokumentation. Grundsätzlich bieten wir Festpreise nach kostenloser Erstberatung an. Bei größeren Projekten sind Pauschalpreise möglich. Kleinere Büros mit 20-30 Geräten beginnen oft bei einigen hundert Euro. Fordern Sie ein individuelles Angebot an - die Erstberatung ist kostenfrei.
Die Prüfplakette ist ein sichtbarer Nachweis, dass das Gerät geprüft wurde. Sie zeigt das Datum der letzten Prüfung und den Zeitpunkt der nächsten fälligen Prüfung. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, sodass auf einen Blick erkennbar ist, welche Geräte aktuell geprüft sind. Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Gewerbeaufsicht dient die Plakette als schneller Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung.
Unterlassene Prüfungen können schwerwiegende Konsequenzen haben: Bei Unfällen haftet der Arbeitgeber persönlich, der Versicherungsschutz kann erlöschen, und es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren regelmäßig die Einhaltung. Bei schweren Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Zudem gefährden Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden.
Jede Prüfung wird in einem detaillierten Prüfprotokoll festgehalten. Dieses enthält: Datum der Prüfung, Prüfer, geprüfte Geräte mit Inventarnummer, Messwerte, festgestellte Mängel und das nächste Prüfdatum. Die Protokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wir erstellen digitale, exportierbare Protokolle mit Fotos, die Sie jederzeit abrufen können und die bei Kontrollen sofort vorgelegt werden können.
Defekte oder unsichere Geräte werden sofort gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen. Sie erhalten eine entsprechende Markierung und dürfen nicht mehr verwendet werden. In unserem Prüfbericht wird der Mangel genau dokumentiert mit Empfehlungen zur Reparatur oder Entsorgung. Kleinere Mängel können oft vor Ort behoben werden. Bei größeren Schäden empfehlen wir die fachgerechte Reparatur oder den Austausch des Geräts.
Eine gute Vorbereitung beschleunigt den Prüfprozess: Erstellen Sie eine Liste aller elektrischen Geräte, stellen Sie sicher, dass alle Geräte zugänglich sind und trennen Sie defekte Geräte bereits vorab. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den Prüftermin. Bei ortsfesten Anlagen sollten Schaltpläne und Dokumentationen bereitliegen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung und erstellen gemeinsam einen effizienten Prüfplan.
Ja, wenn Arbeitgeber Geräte für das Homeoffice zur Verfügung stellen, gelten die gleichen Prüfpflichten wie im Betrieb. Der Arbeitgeber ist auch für die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel im Homeoffice verantwortlich. Private Geräte der Mitarbeiter fallen nicht unter diese Prüfpflicht. Wir bieten flexible Lösungen für die Prüfung von Homeoffice-Geräten, entweder vor Ort beim Mitarbeiter oder durch Abholung und Prüfung in unserem Labor.
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Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
